Webdesign Schiller beim WordCamp Leipzig 2025

Am vergangenen Sonnabend, den 17.05.25, beim WordCamp Leipzig 2025 im Ost-Passage-Theater in Leipzig! Inspiration, Networking & jede Menge WordPress-Power – das kleinste WordCamp der Welt, aber mit ganz großem Community-Spirit.Von spannenden Vorträgen zu Barrierefreiheit, UX-Design für Gen Z bis hin zu flexiblen Block-Themes – Leipzig zeigt, wie nachhaltig und inklusiv die WordPress-Community sein kann! Danke an das Orga-Team & alle Vortragenden für den tollen Austausch! Wir freuen uns schon aufs nächste Mal!
EU schaltet Online-Streitbeilegungsplattform ab: Was Verbraucher und Websitebetreiber jetzt wissen müssen

Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) war seit 2016 eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher, um Streitigkeiten mit Online-Händlern außergerichtlich zu klären. Doch damit ist bald Schluss: Die Plattform wird am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Bereits ab dem 21. März 2025 können keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden, laufende Verfahren können bis zum 19. Juli 2025 abgeschlossen werden. 1. Was bedeutet das für Verbraucher? Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht für Online-Shops, auf die OS-Plattform hinzuweisen. Auch die entsprechende EU-Verordnung wird aufgehoben. Verbraucher müssen sich dann bei Problemen mit Online-Käufen an andere Stellen wenden. Alternative: Verbraucherstreitbeilegung (Universalschlichtungsstelle) Die gute Nachricht: Die Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären, bleibt erhalten! Die Universalschlichtungsstelle des Bundes hilft weiterhin, wenn es keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt. Das Verfahren ist für Verbraucher meist kostenlos, für Unternehmen fallen moderate Kosten an. Die Schlichtung ist freiwillig, schnell (oft innerhalb von zwei Monaten) und nicht bindend – bietet aber eine neutrale Einschätzung und eine Chance auf eine einvernehmliche Lösung. 2. Was bedeutet das künftig speziell für Websitebetreiber? Für Websitebetreiber, insbesondere Online-Händler und Dienstleister, bringt die Abschaltung der OS-Plattform konkrete Änderungen mit sich. Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die gesetzliche Pflicht, auf der eigenen Website einen Link zur OS-Plattform bereitzustellen und darauf hinzuweisen. Bis zu diesem Datum muss der Hinweis noch bestehen bleiben, danach muss er aus Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen und allen anderen Stellen entfernt werden, um keine irreführenden Informationen zu bieten. Ein Verbleib des Hinweises nach dem Stichtag kann sogar abgemahnt werden. Die übrigen Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben jedoch bestehen. Websitebetreiber (Ausnahme: Kleinstunternehmen) müssen also weiterhin angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, und gegebenenfalls die zuständige Schlichtungsstelle nennen. Wichtig zu wissen: Diese Schlichtungsmöglichkeit gilt nur für Verbraucher (B2C). Nur Unternehmen ab 10 Mitarbeitern müssen überhaupt im Impressum oder in den AGB angeben, ob sie an Schlichtungsverfahren teilnehmen. Die Teilnahme selbst ist meist freiwillig, verpflichtend nur in bestimmten Branchen oder bei Selbstverpflichtung. Auch ohne OS-Plattform gibt es also weiterhin unkomplizierte Wege, Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich zu lösen. Das spart Zeit, Geld und Nerven – und trägt zu mehr Fairness im Online-Handel bei. Hinweis Die in unseren Blogbeiträgen bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen nach bestem Wissen dem aktuellen Stand. Sie stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für IT-Recht nicht ersetzen. Webdesign Schiller führt keine Rechtsberatung durch und darf dies gesetzlich auch nicht tun. Für verbindliche Auskünfte oder rechtliche Fragestellungen rund um IT-Recht empfehlen wir, einen spezialisierten Fachanwalt für IT-Recht zu konsultieren.
Barrierefreiheit im Web: Das BFSG kommt ab 28.06.2025

Barrierefreiheit im Web: Das BFSG kommt ab 28.06.2025 Barrierefreiheit im Internet ist längst kein Nischenthema mehr. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 rückt sie endgültig ins Zentrum digitaler Verantwortung. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, Verbraucher und die Gesellschaft? Barrierefreiheit als gelebter Verbraucherschutz Barrierefreiheit im Web heißt, dass digitale Angebote – also Websites und Apps – für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer entsprechenden Behinderung, das entspricht fast 10 % der Bevölkerung. Hinzu kommen Millionen, die Schwierigkeiten beim Lesen oder Verstehen komplexer Inhalte haben. Barrierefreie Websites ermöglichen diesen Menschen uneingeschränkten Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und Produkten – ein echter Gewinn für den Verbraucherschutz. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um. Ziel ist, europaweit einheitliche Standards zu schaffen, damit niemand mehr digital ausgeschlossen wird. Verbraucher profitieren davon, weil sie ihre Rechte, Angebote und Services künftig ohne Hürden wahrnehmen können – sei es beim Online-Banking, beim Abschluss einer Versicherung oder beim Shoppen im Netz. Für wen gilt das BFSG – und für wen nicht? Ab dem 28.06.2025 müssen viele Unternehmenswebsites barrierefrei sein. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten – also etwa Banken, Versicherungen, Online-Shops oder Ticketdienste. Die Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549 und den internationalen WCAG 2.1-Richtlinien auf Level AA. Nicht alle Websites sind jedoch betroffen. Ausgenommen sind:– Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro.– Websites, die ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt sind.– Private Websites, also etwa persönliche Blogs oder Hobbyseiten, fallen grundsätzlich nicht unter die gesetzlichen Vorgaben. Der Grund: Die Umsetzung barrierefreier Webangebote ist mit Aufwand und Kosten verbunden, die für Kleinstunternehmen und Privatpersonen unverhältnismäßig wären. Hier setzt der Gesetzgeber auf Freiwilligkeit und Sensibilisierung, nicht auf Zwang. Fristen und Übergangsregelungen Für neue Inhalte auf betroffenen Websites gilt die Barrierefreiheitspflicht ab dem 28. Juni 2025. Bestehende Inhalte müssen bis spätestens 2030 angepasst werden – es gibt also eine Übergangsfrist, um technische und inhaltliche Anpassungen umzusetzen. Ein praktischer erster Schritt für Unternehmen, um herauszufinden, ob ihre Website unter die Verpflichtungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt, ist der kostenlose Online-Check auf der Website bfsg-gesetz.de/check. Dort kann man unkompliziert und schnell prüfen, ob die eigene Online-Präsenz den Anforderungen des BFSG entspricht und welche Anpassungen gegebenenfalls notwendig sind. Dieser Check liefert eine erste Einschätzung zur Barrierefreiheit und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, um die Website barrierefrei und gesetzeskonform zu gestalten. So können Unternehmen frühzeitig aktiv werden und ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich machen. Hier geht es zum BFSG-Online-Check Fazit: Mehr digitale Teilhabe für alle Mit dem BFSG wird Barrierefreiheit im Web zum Standard und gelebter Verbraucherschutz. Unternehmen sind gefordert, ihre digitalen Angebote entsprechend zu gestalten – nicht nur, um gesetzlichen Vorgaben zu genügen, sondern auch, um eine größere Zielgruppe zu erreichen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Für Verbraucher bedeutet das: mehr Selbstbestimmung, mehr Zugang und mehr Teilhabe in einer zunehmend digitalen Welt. Hinweis Bitte beachten Sie, dass der empfohlene Online-Check und die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen. Für eine verbindliche Einschätzung und individuelle Lösungen empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für IT-Recht oder Datenschutz zu konsultieren. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen korrekt umsetzt und rechtlich auf der sicheren Seite ist.
WordPress-Meetup zum Thema Barrierefreiheit

WordPress-Meetup zum Thema Barrierefreiheit Gestern beim Berliner WordPress-Meetup zum Thema „Barrierefreiheit testen für WordPress-Webseiten“. Es war inspirierend zu sehen, wie wichtig digitale Inklusion ist und welche Tools und Methoden uns dabei helfen können, Webseiten für alle zugänglich zu machen. Highlights: Tipps zur Nutzung von Tools wie WAVE und Contrast Checker Praktische Einblicke in z.B. Kontrastprüfung und Alt-Texte für Bilder Spannende Diskussionen über die Bedeutung von Barrierefreiheit für Layout, SEO oder Usability Barrierefreiheit ist mehr als ein Trend – es ist ein Schritt in Richtung einer inklusiveren digitalen Welt!
Google Rezensionen verschwunden? Was Sie jetzt wissen müssen!

Google Rezensionen verschwunden? Was Sie jetzt wissen müssen! In den letzten Tagen berichten viele Unternehmen über ein plötzliches Verschwinden ihrer Google-Rezensionen. Es scheint, als ob Google aktuell eine große Anzahl an Bewertungen entfernt, was für betroffene Unternehmen natürlich sehr ärgerlich ist. Seit Anfang Februar 2025 gibt es vermehrt Berichte darüber, dass Google Business Profile plötzlich eine hohe Anzahl an Rezensionen verlieren. Dies betrifft Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. Die Ursachen für dieses Phänomen sind noch nicht vollständig geklärt, aber es wird vermutet, dass Google Algorithmen zur Erkennung von Fake-Bewertungen aktualisiert hat und dabei auch legitime Rezensionen fälschlicherweise entfernt wurden. Was können Sie tun, wenn Ihre Rezensionen betroffen sind? Wenn Sie feststellen, dass Google Rezensionen von Ihrem Unternehmensprofil entfernt hat, gibt es ein paar Schritte, die Sie unternehmen können: Überprüfen Sie Ihre Rezensionen: Sehen Sie sich die verschwundenen Rezensionen genau an. Gab es darunter möglicherweise solche, die gegen die Google-Richtlinien verstoßen haben (z.B. Fake-Bewertungen, Spam, unangemessene Inhalte)? Kontaktieren Sie den Google Support: Wenden Sie sich an den Google Business Profile Support und schildern Sie Ihr Problem. Geben Sie so viele Details wie möglich an, z.B. wie viele Rezensionen verschwunden sind und wann Sie dies bemerkt haben. Sammeln Sie weiterhin Rezensionen: Ermutigen Sie Ihre zufriedenen Kunden, weiterhin Bewertungen abzugeben. Echte und aktuelle Rezensionen sind wichtig für Ihr Online-Image. Wichtiger Hinweis: Auch wenn es frustrierend ist, versuchen Sie, ruhig zu bleiben und den Google Support professionell zu kontaktieren. Es ist möglich, dass die entfernten Rezensionen wiederhergestellt werden können, wenn es sich um einen Fehler handelt. Sie sind Kunde von Webdesign Schiller? Wenden Sie sich gerne für weitere Hilfe an uns, sofern Sie betroffen sein sollten.
Luftbild-Aufnahmen für Kundenprojekt

Hier zeigen wir Ihnen einige Eindrücke eines Rundfluges Ende Oktober 2024 über Schöneweide für Luftaufnahmen für ein aktuelles Webprojekt. Vielen Dank an Sven Bock für die Fotoerstellung!