
Barrierefreiheit im Web: Das BFSG kommt ab 28.06.2025
Barrierefreiheit im Internet ist längst kein Nischenthema mehr. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 rückt sie endgültig ins Zentrum digitaler Verantwortung. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, Verbraucher und die Gesellschaft?
Barrierefreiheit als gelebter Verbraucherschutz
Barrierefreiheit im Web heißt, dass digitale Angebote – also Websites und Apps – für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer entsprechenden Behinderung, das entspricht fast 10 % der Bevölkerung. Hinzu kommen Millionen, die Schwierigkeiten beim Lesen oder Verstehen komplexer Inhalte haben. Barrierefreie Websites ermöglichen diesen Menschen uneingeschränkten Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und Produkten – ein echter Gewinn für den Verbraucherschutz.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um. Ziel ist, europaweit einheitliche Standards zu schaffen, damit niemand mehr digital ausgeschlossen wird. Verbraucher profitieren davon, weil sie ihre Rechte, Angebote und Services künftig ohne Hürden wahrnehmen können – sei es beim Online-Banking, beim Abschluss einer Versicherung oder beim Shoppen im Netz.
Für wen gilt das BFSG – und für wen nicht?
Ab dem 28.06.2025 müssen viele Unternehmenswebsites barrierefrei sein. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten – also etwa Banken, Versicherungen, Online-Shops oder Ticketdienste. Die Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549 und den internationalen WCAG 2.1-Richtlinien auf Level AA.
Nicht alle Websites sind jedoch betroffen. Ausgenommen sind:
– Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro.
– Websites, die ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt sind.
– Private Websites, also etwa persönliche Blogs oder Hobbyseiten, fallen grundsätzlich nicht unter die gesetzlichen Vorgaben.
Der Grund: Die Umsetzung barrierefreier Webangebote ist mit Aufwand und Kosten verbunden, die für Kleinstunternehmen und Privatpersonen unverhältnismäßig wären. Hier setzt der Gesetzgeber auf Freiwilligkeit und Sensibilisierung, nicht auf Zwang.
Fristen und Übergangsregelungen
Für neue Inhalte auf betroffenen Websites gilt die Barrierefreiheitspflicht ab dem 28. Juni 2025. Bestehende Inhalte müssen bis spätestens 2030 angepasst werden – es gibt also eine Übergangsfrist, um technische und inhaltliche Anpassungen umzusetzen.
Ein praktischer erster Schritt für Unternehmen, um herauszufinden, ob ihre Website unter die Verpflichtungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt, ist der kostenlose Online-Check auf der Website bfsg-gesetz.de/check. Dort kann man unkompliziert und schnell prüfen, ob die eigene Online-Präsenz den Anforderungen des BFSG entspricht und welche Anpassungen gegebenenfalls notwendig sind. Dieser Check liefert eine erste Einschätzung zur Barrierefreiheit und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, um die Website barrierefrei und gesetzeskonform zu gestalten. So können Unternehmen frühzeitig aktiv werden und ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich machen.
Fazit: Mehr digitale Teilhabe für alle
Mit dem BFSG wird Barrierefreiheit im Web zum Standard und gelebter Verbraucherschutz. Unternehmen sind gefordert, ihre digitalen Angebote entsprechend zu gestalten – nicht nur, um gesetzlichen Vorgaben zu genügen, sondern auch, um eine größere Zielgruppe zu erreichen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Für Verbraucher bedeutet das: mehr Selbstbestimmung, mehr Zugang und mehr Teilhabe in einer zunehmend digitalen Welt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der empfohlene Online-Check und die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen. Für eine verbindliche Einschätzung und individuelle Lösungen empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für IT-Recht oder Datenschutz zu konsultieren. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen korrekt umsetzt und rechtlich auf der sicheren Seite ist.