Webdesign aus Berlin-Oberschöneweide

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: 01.01.2024

§ 1 Geltungsbereich

1.1    Allen Vertragsabschlüssen mit Webdesign Schiller (im Folgenden: Auftragnehmer) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Der Kunde (im Folgenden: Auftraggeber) erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB einverstanden. Handelt der Auftraggeber im Auftrag einer dritten Partei, so sind diese AGB der dritten Partei vom Auftraggeber zur Zustimmung vorzulegen.

1.2    AGB des Auftraggebers finden ausdrücklich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer der Einbeziehung der AGB des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Gerichtsstand, Erfüllungsort
2.1    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Verbraucher.

2.2    Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Auftraggeber des Inlands sowie Auslands gleichermaßen.

§ 3 Vergütung

3.1    Erfolgt keine vertragliche Vereinbarung, werden sämtliche Arbeiten des Auftragnehmers für den Auftraggeber mit einem Stundensatz von 65,00 € zzgl. USt. vergütet. Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten von angefangenen 0,25 Stunden (15 Minuten).
3.2 Webdesignvertrag (Erstellung einer neuen Webseite oder Relaunch)
3.2.1    Nach Abschluss eines Webdesignvertrages leistet der Auftraggeber eine Anzahlung i.H.v. 30 % der Auftragssumme laut erfolgtem Angebot. Hierüber erhält der Auftraggeber eine Anzahlungsrechnung.
3.2.2    Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten und erfolgter Abnahme wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich geleisteter Zahlungen in Rechnung stellen.
3.2.3    Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Dem Auftraggeber wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und dem Auftragnehmer zurückzutreten.
3.3 Webseiten-Wartungs-Vertrag
3.3.1    Nach Aufkommen: Alle anfallenden abgesprochenen Arbeiten werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber je nach Aufkommen direkt nach Fertigstellung, als abschließende Rechnung monatlich oder am Ende eines Kalenderquartals in Rechnung gestellt. Über diese getätigten Arbeiten erhält der Auftraggeber eine detaillierte Auflistung mit Datum, zeitlichem Aufwand und Art der Arbeit.
3.3.2    Pauschal: Auftragnehmer und Auftraggeber schließen einen individuellen pauschalen Wartungsvertrag ab.

§ 4 Zahlung

4.1    Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto innerhalb von sieben Werktagen zur Zahlung fällig.
4.2    Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung hat der Auftraggeber in Textform spätestens innerhalb von 5 Tagen nach dessen Zugang zu erheben.

§ 5 Verzug, Verzinsung

5.1    Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit tritt Verzug bereits mit Fälligkeitszeitpunkt ein.
5.2    Bei Verzug ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
5.3    Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzugs sämtliche Kosten für die Einmahnung und Einbringlichmachung der offenen Zahlungen zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
5.4    Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden vom Auftragnehmer nachgewiesen wird, können nach § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 % bei Privatleuten bzw. 9 % bei Unternehmen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangt werden. Die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen, bleibt davon unberührt.
5.5    Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 6 Lieferung, Termine, Fristen

6.1    Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch Auftraggeber und Auftragnehmer bestimmt. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
6.2    Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Soweit gesetzlich zulässig sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug ausgeschlossen.
6.3    Anlässlich bei der Funktionsprüfung auftretender abnahmerelevanter Mängel wird der Auftragnehmer in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.
6.4    Höhere Gewalt, Naturkatastrophen sowie sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen bzw. Gründe, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung eines Auftrags verzögern, hat der Auftragnehmer, auch wenn sie deren Unterauftragnehmer betreffen, in keinem Fall zu vertreten bzw. gestatten dem Auftragnehmer die Neufestsetzung des ursprünglich im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraumes.

§ 7 Gewährleistung

7.1    Mangelhafte Leistungen werden vom Auftragnehmer innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer kostenfrei ausgebessert oder ausgetauscht.
7.2    Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Webseitenelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
7.3    Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
7.4    Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
7.5    Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber ohne weiteres auffallen, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung in Textform rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen beim Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 8 Haftung

8.1    Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
8.2    Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht.
8.3    Ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.4    Der Auftragnehmer ist für die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Webseite(n) resultieren, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
8.5    Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen und Informationen durch den Auftraggeber.
8.6    Der Auftragnehmer haftet nicht für die Zuteilung des vom Auftraggeber beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.
8.7    Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet der Auftragnehmer nicht.
8.9    Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Sub-Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden.
8.10    Sofern der Auftragnehmer Softwaresysteme oder -komponenten anderer Hersteller verwendet, haftet der Auftragnehmer nicht für die Beschaffenheit und Sicherheitslücken oder Fehler dieser Fremdsoftware. Die Fehlersuche und Fehlerbehebung ist im Zweifel kostenpflichtig. Dies gilt im Besonderen bei der Verwendung von kostenfreier Open Source Software oder Zusatzmodulen. Die Beweislast obliegt dem Auftragnehmer.
8.11     Die Dienstleistung des Auftragnehmers beinhaltet die Erstellung von Webseiten zum Abruf von einem Webserver eines externen Dienstleisters/Hostingunternehmens. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
8.12    Soweit gesetzlich zulässig, verfallen Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten des Auftragnehmers.
8.13    Der Auftragnehmer arbeitet mit Blick auf alle Rechtsfragen (Urheberrecht, Datenschutz-Grundverordnung usw.) auf jeweils aktuellem Stand, kann und darf aber eine fundierte Rechtsberatung nicht anbieten. Daher ergeht die dringende Aufforderung an den Auftraggeber, die erstellte(n) Webseite(n) vor Veröffentlichung von einem Fachanwalt auf Rechtssicherheit prüfen zu lassen.

§ 9 Weitergeleitete Aufträge

9.1    Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass der Auftragnehmer einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht verpflichtet, es mitzuteilen. Die Ausnahme der Regelung trifft in Kraft, wenn eine Verschwiegenheits-Vereinbarung getroffen wurde.

§ 10 Übertragung des exklusiven Nutzungsrechts von Bildern und Grafiken

10.1    Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber unwiderruflich alle zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten Rechte an sämtlichen im Rahmen eines Webdesign-Vertrages vom Auftragnehmer erstellten urheberrechtlich geschützten Leistungen (Fotos, Grafiken) ein und überträgt ihm sämtliche hieran bestehenden übertragbaren Rechte.
10.2    Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen des Webdesign-Vertrages erstellte Bilder und Grafiken auf sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten, insbesondere in Printform (z.B. in Geschäftskorrespondenz, Broschüren, Anzeigen etc.) und insbesondere digital (z.B. im Internet) zu nutzen. Die Nutzung kann zeitlich unbeschränkt in jedweder Form auch wiederholt erfolgen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere jedwede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Sendung.
10.3    Der Auftraggeber ist berechtigt, an vom Auftragnehmer erstellen Grafiken (z.B. Logo) in eigenem Namen Schutzrechte anzumelden, insbesondere Designschutz und Markenschutz. Der Auftragnehmer wird sämtliche dafür erforderlichen Informationen schriftlich übermitteln und ggf. erforderliche Erklärungen gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt auf erstes Anfordern zur Verfügung stellen.
10.4    Die Einräumung bzw. Übertragung gem. Abs. 10.1, Abs. 10.2 sowie Abs. 10.3 erfolgt aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

§ 11 SEO (Suchmaschinenoptimierung)

11.1    Der Auftragnehmer vereinbart mit dem Auftraggeber entsprechend der Auftragserteilung eine Optimierung und Eintragung seiner Webseite(n) in den entsprechenden Suchmaschinen gemäß dem Dienstleistungsangebot. Der Auftragnehmer optimiert die mit dem Auftraggeber definierten Suchbegriffe in den betreffenden Suchmaschinen und Verzeichnissen und handelt nach den jeweils aktuellen SEO-Richtlinien. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftragnehmer hierfür alle relevanten Daten seitens des Auftraggebers erhalten hat.
11.2    Der Auftraggeber ist davon in Kenntnis gesetzt, dass sich die Position seiner Webseite(n) in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Ziel des Vertrages ist eine Positionierung auf den vordersten Plätzen bezüglich der definierten Suchbegriffe und den entsprechenden Suchmaschinen.
11.3    Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Garantie für das Erreichen der angemeldeten Seite auf einer exponierten Position.

§ 12 Geheimhaltung

12.1    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die er aufgrund eines Auftrags vom Auftraggeber erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
12.2    Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung vom Auftragnehmer oder im Auftrag des Auftragnehmers handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.

§ 13 Referenznennung des Auftraggebers/Eigenwerbung

13.1    Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu Referenzzwecken den Auftraggeber zu nennen sowie die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke, einschließlich Webseite, Grafiken, Logos und anderer Designelemente, zu verwenden und dies auf seiner Webseite, in Broschüren, auf sozialen Medien oder in sonstiger öffentlichkeitswirksamer Form kundzutun.
13.2    Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer das Recht hat, diese Referenzen ohne zusätzliche Genehmigung oder Vergütung zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen oder geschützten Inhalte offengelegt werden. Der Auftragnehmer wird angemessene Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass sensible Daten oder proprietäre Inhalte des Auftraggebers nicht in den Referenzen offengelegt werden.
13.3    Der Auftragnehmer ist nicht zur Referenznennung verpflichtet.
13.4    Wünscht der Auftraggeber, nicht als Referenz genannt zu werden, so genügt ein Widerspruch in Textform zum Zeitpunkt der Abnahme der Webseite(n) oder jedem späteren Zeitpunkt.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht Widerspruch in Textform erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt.
14.2    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.3    Der Auftraggeber hat auf erstellte(n) Webseite(n) ein Nutzungsrecht. Er darf die Webseite(n) nicht vervielfältigen außer zur Sicherung und diese Webseite(n) nicht für andere zusätzliche Projekte nützen oder an Dritte verkaufen, ohne die Einverständnis des Auftragnehmers. Für das Einverständnis der Vervielfältigung der Webseite(n) werden Gebühren fällig, die gesondert verhandelt werden. Sollte der Auftraggeber diesem nicht nachkommen und ohne die Zustimmung des Auftragnehmers die Webseite(n) zusätzlich in einem anderen Projekt einsetzten oder an Dritte verkaufen, wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 Euro fällig.
14.4    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
14.5    Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform.